Merkblatt für abgebende Eltern
Grundsätzliches
- Grundsätzlich können alle Eltern über den Verein einen Tagesplatz suchen.
- Dabei gilt: Alleinerziehende und Eltern mit geringem Einkommen haben Vorrang.
Sie sollten wissen
Sie sollten wissen, dass:
- die Entscheidung, wo Ihr Kind platziert wird, bei Ihnen liegt. Der Verein kann nur vermitteln.
- der Verein eine gewisse Zeit braucht, um einen geeigneten Platz zu finden.
- der Betreuungstarif sich nach Ihrem Einkommen richtet. Der Verein braucht dazu Unterlagen über Ihr steuerbares Einkommen. Diese Informationen werden vom Verein vertraulich behandelt. Der Vorstand untersteht der Schweigepflicht.
- Mahlzeiten und zusätzliche Auslagen, wie Zolli, Hallenbad, etc. separat berechnet werden.
- für Eltern, die nicht in Aesch oder Duggingen wohnen, der Höchsttarif gilt.
- mit dem Verein und den Tageseltern ein Betreuungsvertrag abgeschlossen wird.
- Sie mit Vertragsabschluss automatisch Mitglied des Vereins werden. Der Mitgliederbeitrag von Fr. 50.- wird bei Vertragsabschluss fällig. Die Mitgliedschaft verpflichtet zur Teilnahme an der Generalversammlung.
- Sie und Ihre Familie verpflichtet sind, alle Informationen über die Tagesfamilie vertraulich zu behandeln. An diese Schweigepflicht sind Sie auch nach Vertragsauflösung gebunden.
- unentschuldigte Absenzen zu Lasten der abgebenden Eltern gehen. (Höchsttarif)
- alle Tagespflegeplätze der gesetzlichen Melde- und Aufsichtspflicht unterstehen. (Meldung erfolgt durch den Verein.)
- Sie eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 50.- für die Vermittlung bezahlen müssen. (den Abschnitt des Einzahlungsscheines mit Anmeldung an uns)
- während der Probezeit eine Kündigungsfrist von 7 Tagen gilt. Nachher dauert die Kündigungsfrist ein Monat.
Der Verein bietet
Der Tageselternverein Aesch bietet:
- Haftpflichtversicherung während den Betreuungszeiten (siehe Beiblatt Versicherungen)
- eine gute, kontrollierte Platzierung für Ihr Kind in einer Tagesfamilie.
- Kurse, Fachzeitschriften
- Hilfeleistung bei anfallenden Fragen und Problemen.
- Betreuung Ihres Kindes bei Abwesenheit der Tagesmutter. (Krankheit, Ferien, usw.)
- Inkassostelle. Wir stellen Ihnen die Betreuungsstunden in Rechnung, die Sie innert 30 Tagen begleichen müssen.


